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Die Halacha
Das jüdische Recht als säkulares Recht
Seminarbeit im Rahmen des Seminars
Quellen des jüdischen Rechts
Prof. Miller
Verfasserin Semret Meyer
Literaturverzeichnis
Monograpien:
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A living tree
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Jewish Law
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Falk, Zeev
Introduction to the Jewish law of the second commonwealth
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Israelisches und jüdisches Recht
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Schubert, Kurt
Jüdische Geschichte
Verlag C.H. Beck, München 1995
Stemberger, Günter
Einführung in die Judaistik
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Lexika:
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Verlag Eschkol, Berlin 1932
Jüdisches Lexikon
Jüdischer Verlag, Berlin 1930
Inhaltsverzeichnis
Die Besonderheit jüdischen Rechts
Ein Überblick über die Geschichte Israels
Die Rabbinen
Was ist die Halacha
Die Wortbedeutung
Die dogmatische Einteilung der Halacha
Die historische Entwicklung der Halacha
Die Bedeutung der Halacha
Die Halacha, das jüdische Recht, als säkulares Recht
Die Besonderheit jüdischen Rechts
Das jüdische Recht der Halacha unterscheidet sich von dem uns bekannten Recht in wesentlichen Punkten. Am bedeutensten sind wohl zwei Aspekte:
· Erstens sieht sich das jüdische Recht als Resultat göttlicher nicht menschlicher Schöpfung, so das seine Befolgung eine religiöse und nicht nur eine staatsbürgerliche Pflicht ist.
· Zweitens stellt das jüdische Recht ein Rechtssystem dar, das die meiste Zeit ohne Einbettung in einen autonomen Staat und somit ohne den Rückhalt einer Staatsmacht existierte und sich entwickelt hat.
Nach dem politischen Rechtsverständnis der Neuzeit werden Gesetze durch demokratisch legitimierte Gesetzgebungsorgane verabschiedet. Sie gelten als Ausdruck des Willen des Volkes, und leiten daraus ihre Legitimation und ihre Autorität ab. Als Wille der Mehrheit der Gemeinschaft kommen sie dem objektiven Gemeinwohl am nächsten. Der Einzelne unterwirft sich diesem Willen aller, um durch das Gedeihen der Gemeinschaft selbst gedeihen zu können. Sowohl die Rechtschöpfung als auch die Rechtsbefolgung folgt also rationalen Gesichtspunkten. Ihre Durchsetzung obliegt den staatlichen Exekutivorganen. Staat, Staatsmacht und Recht sind eng mit einander verknüpft.
Das jüdische Recht hingegen kann zwar auf eine mehr als dreitausend Jahre alte Geschichte zurück blicken, während dieser langen Zeit fehlte es dem Jüdischen Volk jedoch zumeist an politischer Unabhängigkeit und territorialer Einheit. Es stellt sich die Frage, warum dieses Rechtssystem erhalten blieb und nicht wie andere Rechtssysteme mit dem ursprünglichen Staat Israel unterging. Die Frage kann nur damit beantwortet werden, dass gerade der religiöse Hintergrund des jüdischen Rechts dieses davor bewahrte in Vergessenheit zu geraten, da die Aufgabe diese Rechtssystems einer kulturellen Selbstaufgabe gleichgekommen wäre. Zudem war den gläubigen Juden die Rückkehr in das Land Israel versprochen, so dass das Festhalten an den eigenen rechtlichen Traditionen auch gerade dieser Verheißung dienen sollte. Die Juden betrachteten sich auch im Exil nicht lediglich als religiöse Gemeinschaft, sondern als nationale Einheit mit einer nationalen Identität. Zur Zeit der Diaspora trugen demnach die jüdischen Gemeinden ihre eigenen Gesetze und ihre eigenen Gerichte mit sich und ließen sich dieses Vorrecht von den Regierungen der sie beherbergenden Länder in entsprechenden Freibriefen einräumen.
Gerade im Exil war die intellektuell produktivste Zeit. Wie sich zum Beispiel an der Redaktionsarbeit der Tannaim und Amoraim und ihre Fortsetzung in der geonischen Zeit und der rabbinischen Zeit ablesen lässt. Entscheidende Umbrüche erlebte die Entwicklung des jüdischen Rechts erst mit der Veränderung der jüdischen Gesellschaft im 18. Jahrhundert und die Gründung des Staates Israel in der Neuzeit.
Interessant ist jedoch die Frage, wie dieses Recht sich praktisch zu Durchsetzung verhelfen konnte in welcher Beziehung es zu den jeweils konkurrierenden Gesetzgebungen stand und wieso den jüdischen Gemeinden überhaupt ein eigenes Recht zugebilligt wurde.
Das jüdische Recht der Thora wurde nicht nur gelesen und studiert, sondern auch praktiziert. Da das Recht in seiner Gesamtheit als göttliche Offenbarung galt, hatten religiöse und juristische Normen denselben Ursprung, so dass ein Verstoß gegen weltliches Recht ebenso religiöse Sanktionen nach sich zog. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei das individuelle Gewissen, aber auch das kollektive Bewusstsein von dieser religiösen Verpflichtung, das eine erhebliche soziale Kontrolle erzeugt.
Es ist in der Thora vorgeschrieben, dass Richter gewählt und Gerichte eingerichtet werden sollen. Diese Gerichte entschieden über zivilrechtliche, strafrechtliche und auch verwaltungsrechtliche Fragen, da die Gemeinden sich intern selbstverwalteten. Vollstreckt wurden diese Urteile durch die Einziehung von Geldern , das Erheben von Bußgeldern oder der Verurteilung zu körperliche Strafen und teilweise sogar Gefängnis oder Todesstrafe. Teilweise wurde dazu die Amtshilfe externer Organe herangezogen. Entscheidender Gesichtspunkt dafür, dass sich dieses Recht ohne eigene Exekutive behaupten konnte, dürfte jedoch der gewesen sein, dass die einzelnen Mitglieder auf ihr jeweilige Gemeinde angewiesen waren. Sie lebten im Exil unter Fremden, so dass nur das Leben innerhalb der Gemeinde ihnen Schutz bieten konnte. Demnach war eine der möglichen Strafen der Herem, der Bann. Wer mit einem solchen Bann belegt worden war, der war quasi kein Mitglied der Gemeinde mehr, niemand durfte mit ihm sprechen, niemand durfte mit ihm handeln oder Verträge abschließen, niemand durfte ihn oder ein Mitglied seines Haushalts heiraten.
Was die Beziehung des jüdischen Rechts zu den konkurrierenden Rechtsordnungen angeht, war es einem Juden grundsätzlich nicht erlaubt von anderen Gerichtsbarkeiten Gebrauch zu machen. Dieses Verbot wurde strikt gehandhabt. Eine andere rechtliche Autorität als die jüdische anzuerkennen kam der Negierung Gottes und seiner göttlichen Ordnung gleich. Ausnahmen wurden nur in sehr begrenztem Umfang gemacht.
Damit kommen wir zu der Frage, wieso diese Eigengesetzlichkeit von den jeweiligen Herrschern geduldet wurde. Teilweise lässt sich das wohl mit dem Verständnis der damaligen Zeit begründen. Alle Staaten waren damals Vielvölkerstaaten und mussten demnach ein gewisses Maß an Toleranz für kulturelle Divergenzen aufbringen. Die damaligen Großreiche definierten sich mehr als Gebiete mit gemeinsamer Steuerpflicht und Heerespflicht, denn als in sich gesellschaftlich homogene Gebiete. Vor allem aber brachte die Anerkennung des jüdischen Rechts den Regierungen jedoch auch schlichte Vorteile. Die jüdischen Gemeinden erkauften das ihnen gewährte Vorrecht mit sehr hohen Steuerabgaben. Die Eintreibung dieser Steuern wurde durch die Selbstverwaltung der jüdischen Gemeinden erheblich vereinfacht, vor allem da sie eine gemeinsame Pauschalsteuer entrichten mussten. Somit profitierten die Regierungen von dem relativ hohen Grad der Eigenständigkeit der jüdischen Gemeinden.
Ein Überblick über die Geschichte Israels
Die Entwicklung des jüdischen Rechts lässt sich ohne einen kurzen Einblick in die Geschichte des jüdischen Volkes nicht verstehen. Vor allem um einen Überblick über die Personengruppen zu erhalten, die an der Entwicklung des jüdischen Rechts maßgeblich beteiligt waren ist dies erforderlich.
Es bietet sich an die geschichtlichen Ereignisse grob aufzuteilen in die biblische Periode – bestehend aus der frühen biblischen Periode und der Zeit des zweiten Tempels- und die nachbiblische bzw. rabbinische Periode –bestehend aus der klassischen Periode bis zur Vollendung des Talmuds und die posttalmudische Periode.
Daraus ergibt sich folgendes Schaubild:
Biblische Periode
Rabbinische Periode
Frühe biblische Periode
Zeit des zweiten Tempel
Klassische Periode
Nachtalmudische Periode
Tannaim, Amoräe, Savoräer,
Geonim,
Mittlalter
587 Zerstörung Jerusalems
516 Einweihung des neuen Tempels
400 Abschluss der Thora
70 Zerstörung des Tempels und anschließend Zerstörung Jerusalems
Ab 70 v. Chr
138 Neuanfang in Galiäa 200Redaktion der Mischna
324Christianisierung Palästinas
429 Redaktion des palästinensischen Talmud
642 Redaktion des babylonischen Talmuds
1138 Mischne Thora
von Maimonides
1554 Schulchan Arukh von Josef Karo
Das biblische Judentum
Die realen historischen Gegebenheiten der biblischen Periode entsprechen in weiten Zügen der jüdischen Überlieferung. Die israelitischen Stämme waren ein nomadisches Volk, dass aus der assyrischen Steppe eingewandert war. Aus Nahrungsnot siedelten sie sich im fruchtbaren ägyptischen Gebiet an. Da die israelitische Bevölkerung zu Frondiensten heran gezogen wurde, flüchtete das Volk unter der Leitung von Moses vor diesem äußeren Zwang zurück in das ehemalige, palästinensische Siedlungsgebiet. Die unterschiedlichen Stämme wurden durch Saul geeint, so dass erstmals ein Königtum entstand. Unter David wird aus dem Königtum ein Großreich, dass sich jedoch nicht lange gegen die mächtigen Nachbarn halten kann. Es zerfiel nach dem Tod König Salomos, dem Sohn Davids in Nord- und Südreich. Das Nordreich ging durch die Assyrer, das Südreich durch die Babylonier unter. Es folgte die Zeit des Exils und schließlich die Erlaubnis durch die Perser in ihr Land zurück zu kehren. Die Heimgekehrten errichteten den nachexilischen Tempel und verstanden sich als Repräsentanten des Gesamten Judentums. Es kam jedoch zu Spannungen mit der babylonischen Diaspora. Die jüdischen Religionsgruppen teilten sich auf in Phrisäer, Sadduzäer und Essener. Pahrisäer und Saduzäer waren die einflussreichsten Gruppen im Synhedrion. Letztlich kam es zur Zerstörung des Tempels durch die Römer 70 n.Chr.
Das nachbiblische Judentum
Mit der Zerstörung des Tempels beginnt die nachbiblische Periode. Die ursprüngliche Diversität der verschiedenen religiösen Ausrichtungen endete aus praktischen Gründen mit der Zerstörung des Tempels. Einzig erhalten blieben die Pharisäer als herrschende religiöse Gruppe, sie hatten fortan das religiös-intellektuelle Monopol inne und prägten die Dogmatik der Halacha. Das Synhedrion, das ursprüngliche jüdische Regierungs- bzw. Verwaltungsorgan das von einem Hohepriester geleitet wurde, wurde zu einer rabbinischen Gelehrtenbehörde die mit den Juden in der Diaspora in Verbindung stand.
Es kam später zu einem jüdischen Aufstand, dessen Niederschlagung den vollständigen Verlust Jerusalems und das Ende religiöser Freiheiten zur Folge hatte.
Galiläa wurde zur Zufluchtsstätte der Juden, auch der rabbinischen Gelehrten. Es wurde ein neuer Sanhedrin mit einem Patriarchen an seiner Spitze gegründet. Dieser Patriarch war der höchste jüdische Beamte und vertrat die jüdischen Interessen gegenüber der römischen Regierung. Der Patriarch war auch Gesetzgeber, Richter und oberste Verwaltungsinstanz.
Mit dem Ende des Patriarchats beginnt das christliche Mittelalter.
Die jüdische Geschichte in Babylon: Die Juden wurden dort ähnlich wie andere Volksgruppen, z.B. die Griechen, von den Parthern mit großer Toleranz behandelt. Sie lebten in geschlossenen jüdischen Siedlungen und hielten engen Kontakt mit dem israelischen Mutterland. Statt des Patriarchs stand den jüdischen Gemeinden der Exilarch vor. Anders als im Mutterland blieb das jüdische Leben und die politische Organisation des Exilarchs bis in die Islamische Zeit bestehen. Diese lange Kontinuität jüdischer Unabhängigkeit erlaubte es Akademien zu gründen, die bedeutenden Einfluß auf die Weiterentwicklung jüdischen Gedankenguts und vor allem des normativen Judentums hatten.
Die Rabbinen
Was ist die Halacha ?
Die Wortbedeutung
Das Wort Halacha ist das hebräische Wort für Gehen, Wandeln und meint als solches teilweise auch den Lebenswandel oder das Verhalten, vor allem das redliche oder angemessene Verhalten. Der Begriff umschreibt die juristische Seite des Judentums, also das gesamte rechtliche Systems. Jedoch ist die Halacha immer Rechtspraxis und befasst sich mit konkreten Fragen und nicht mit allgemeiner Rechtsdogmatik. Die Halacha ist angewandtes Recht. Die Halacha umfasst Ge- und Verbote der mündlichen und schriftlichen Überlieferung und regelt auf diese Weise sämtliche persönlichen, sozialen, nationalen und internationalen Beziehungen und alle sonstigen Verhaltensanforderungen des Judentums. Oft wird ihr der Begriff der Aggadah(Glaubenslehre) gegenüber gestellt, die das religiös-spirituelle Leben des Judentums, insbesondere die rabbinische Literatur umschreibt.
Als allgemeines Gesetz oder Verhaltensanforderung an die ihr unterworfenen Juden trennt die Halacha allerdings nicht zwischen säkularen und religiösen Verhaltenspflichten. Es geht dabei jedoch immer um konkrete Normen die einen konkreten alltäglichen Lebenssachverhalt normieren und so das jüdische Leben strukturieren.
Ursprünglich bezeichnete die Halacha ein einzelnes Gesetz oder rechtliche Urteile und wurde der Gesetzesableitung der Midrash und der Gesetzeserörterung z.B im Talmud gegenüber gestellt. Die Mehrzahl lautet Halakoth.
Die verschiedenen Halakoth sind verschiedenen Ursprungs, teilweise sind sie sinaitischen und teilweise rabbinischen Ursprungs. Zur schwierigen Unterscheidung siehe unten. Sie werden von Gelehrten festgelegt. Ihre Autorität leiten sie von einer langen Tradition und der Berufung auf eine anerkannte Autorität ab. Die Begründung einer halachischen Anweisung ist auch durch den Schriftbeweis möglich, doch reicht dieser grundsätzlich nicht aus, um ihr autoritative Wirkung zu geben , weil er als widerlegbar gilt. Teilweise kann auch ein Brauch, die Minhag, einer Halacha vorgehen. Die verschiedenen Halakoth verschiedener Gelehrter, die einander wiedersprechen, geraten insofern nicht in Konkurenz zueinander, als sie nur jeweils regionale Geltung beanspruchen. Sollte eine Entscheidung dennoch notwendig werden, kommt es zu einem Mehrheitsbeschluss eines Kollegiums (Synhedrion, Gelehrtenschule, Gaonat) über die umstrittene Halacha.
Entscheidend ist, daß Halakoth nicht abstrakt hergeleitet werden durften, sondern sie mussten durch Diskussion und die Bibel begründet werden. Ursprünglich durften die Gesetze auch nicht aufgezeichnet werden sondern nur mündlich weitergegeben werden. Das Studium der Halacha wurde zu einer herausragenden religiösen Pflicht, und als oberste Disziplin anderen Studien voran gestellt, da ihm die größte praktische Bedeutung zukam. Die Halacha ist also jeweils das Endprodukt des rechtlichen Schaffens einer Epoche. Vor allem durch die geschichtliche Gegebenheit, dass die jüdische Gemeinschaft immer wieder staatenlos wurde, war das Festhalten an der Halacha ein Akt der Identitätsschöpfung und Selbstvergewisserungen.
Nach orthodoxer Anschauung ist die Halacha ein einheitliches Rechtssystem göttlichen Ursprungs, das durch Moses am Berg Sinai an die Gläubigen weiter gegeben wurde. Daher beginnt nach dieser Anschauung die Geschichte der Halacha mit den Ausführungsbestimmungen, die Moses der Thora beigegeben hat. Nach wissenschaftlicher Ansicht beginnt die Halacha zeitgleich mit den schriftlichen Gesetzen, also mit dem Bundesbuch und dem Urdeuteronomium. Seit dem vierten Jahrhundert wurden verstärkt neue Gewohnheiten des Volkes als Sittengesetze zu Halacha kodifiziert, teilweise als abstrakte Halacha, teilweise in Anlehnung an die Bibel.
Die dogmatische Einteilung der Halacha
Die Dogmatik der Halacha lässt sich in keiner Weise mit der uns bekannten vergleichen. Während in unserem Rechtssystem Rechtsnormen danach eingeteilt werden ob sie älter oder jünger, allgemeiner oder spezieller, rangniedriger oder ranghöher (zum Beispiel europäisches Gemeinschaftsrecht vor Verfassungsrecht, Verfassungsrecht vor einfachem Recht ) sind, erfolgt die Einteilung im jüdischen Recht nach dem jeweiligen Ursprung der betroffenen Halacha. Dieser entscheidet maßgeblich über ihre Gültigkeit und ihre Reichweite. Die Festlegung des Ursprungs einer Halacha und ihrer Autorität macht daher selbst einen großen Teil der halachischen Diskussion aus.
· Unterschieden werden Normen, Halacha, die als de-orayata ( sinaitischen Ursprungs), de-rabbanan (rabbinischen Ursprungs) und mi-devri soferim (von Schriftgelehreten) gelten.
Es handelt sich dabei nach meinem Verständnis um eine Einteilung die darüber Auskunft gibt in welchem Maß die Norm unmittelbar oder mittelbar an der göttlichen Offenbarung teil hat. Also, wie „authentisch“ sie ist, bezogen auf das göttliche Recht und demnach welches Maß an Autorität der betroffenen Norm zukommt. Das heißt, ob sie unbedingt befolgt werden muss, oder ob sie dispositiv ist, ob sie eng oder weit ausgelegt werden darf bzw. muss, ob sie in Analogie auf andere Fälle angewandt werden kann etc.
Diskutiert wird dieser Ursprung in bezug auf die verschiedenen Rechtsquellen der Halacha. Die Einteilung variiert in den verschiedenen Werken, die über das jüdisches Recht der Halacha veröffentlicht wurden. Die Darstellung war wohl auch schon zu Zeit der Halacha unterschiedlich. Gemeinsam sind jedoch wohl folgende Einteilungen:
· Das geschriebene Recht,
· Die Interpretation des geschriebenen Rechts,
· Tradition, Kabbalah
· Das mündliche Recht,
· Der Brauch,
· Einzelfallentscheidungen ,Präzedenzfälle
· Festschreibungen der Schriftgelehrten
· Allgemeine Prinzipien und Offensichtliches
Teilweise werden diese Gruppen wieder einander untergeordnet. Es lassen sich jedoch wohl drei Hauptsegment unterscheiden. Das geschriebene Recht, das mündliche Recht und das Recht wie es in den Bet Din und den Schulen weiter entwickelt wurde.
Das geschriebene Recht
Nach traditioneller Ansicht ist das Recht nicht historisch gewachsen, sondern wurde in einem einmaligen Schöpfungsakt durch Gott festgeschrieben. Es wurde auf dem Berg Sinai Moses offenbart. Dieses Gesetz soll ein Buch bestehend aus 613 Geboten und Verboten sein. Dieses göttliche Recht ist als Rechtsfiktion zu betrachten, gibt der einzelnen Halacha, die sich auf sie berufen kann, jedoch eine unumstößliche Gültigkeit. Gemeint sind die fünf Bücher Mose der Bibel die später die Torah bildeten.
Traditionelle Überlieferung Kabbalah
Da nach traditioneller Rechtsauffassung der damaligen Zeit das mosaische Recht als abschließend galt, konnten andere Rechtsnormen praktisch nur hinzutreten, wenn sie sich selbst als Interpretation der Propheten oder als Halacha, die von Moses empfangen, wurde legitimieren konnten.
Es wird zwischen sinaitischer und rabbinischer Überlieferung unterschieden, wobei der Unterschied ein qualitativer ist. Als sinaitisch betrachtet werden alle Normen die als Verbote oder Gebote in den Propheten oder der Hagiograppha aufgeführt sind . Sie haben dieselbe Wertigkeit wie das mündliche Recht. Wenn rechtliche Regelungen jedoch nur nebenbei als Erzählung eingeflossen sind, sind sie rabbinischen Ursprungs.( teilweise wird jedoch auch eine historische Unterscheidung vorgenommen. Entscheidend ist diese Einteilung, weil sie die Rangordnung der einzelnen Normen festlegt )
Rechtshistorisch muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei dieser Rechtsfigur um eine Konstruktion handelt, die es erlaubte alte gesellschaftliche Traditonen die teilweise älter als die Thora waren und die einem gesellschaftlichen Konsens entsprachen in das relativ starre System des jüdischen Rechts zu integrieren.
Das mündlich Recht
Nach jüdischem Rechtsverständnis wurde Moses neben dem schriftlichen Recht ein mündliches Recht übergeben. Es hat dieselbe Wertigkeit wie das erste, darf jedoch nur mündlich überliefert werden.
· aus den Interpretationen des geschriebenen Rechts,
· der Halacha wie sie von Moses empfangen wurde
· und logischen Schlussfolgerungen.
Festsetzungen der Schriftgelehrten, Soferim
Diese bestehen aus den Geboten Takkanot und Verboten Gezerot des Bet Din Gerichts. Da sie sich nicht direkt auf die Torah stützen konnten , wurden sie auch bildlich als „Zaun um die Thora“ bezeichnet. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, die jedoch auch für zukünftige Fälle rechtlich bindend sein konnten. Die Termini werden bis heute verwendet, gelten also nicht nur für die frühe rabbinische Periode.
Brauch
Der Brauch Minhag dient teilweise ebenso als Quelle für die Halacha.
Der Brauch entscheidet zum Beispiel, wenn eine Halacha unklar ist.
Teilweise kann ein Brauch auch eine Halacha brechen, vor allem dann, wenn es sich um das
Brauchtum einer bestimmten Personengruppe handelt. Diese Handhabung wurde im Talmud und in verschiedenen anderen Texten erlaubt.
Die historische Entwicklung der Halacha
Erste Gesetzeskodifikationen können zusammen mit kleineren Gesetzessammlungen und Einzelgesetzen im Pentateuch gefunden werden. Diese sind natürlich uneinheitlich. Nach traditioneller Anschauung hat Gott Moses zusammen mit dem geschriebenen Gesetz torah she bi khetav ein mündliches Gesetzt torah she be al peh offenbart. Das mündliche umfasst sowohl die Gesetze selbst als auch ihre Interpretation. Rechtshistorisch ist jedoch davon auszugehen, dass ein Prozess der Gesetzesinterpretation schon in der frühesten Zeit begonnen hat. Es wird allgemein angenommen, dass 400 v. Chr. zur Zeit des zweiten Tempels aus dem Pentateuch die Torah wurde und eine mündliche Interpretation des Pentateuchs eingesetzt hat. Unklar ist jedoch, von wem im einzelnen die Interpretationen vorgenommen wurden. In den Schriften werden die Verfasser die Männer der großen Synagoge genannt. Teilweise wird von dieser Zeit als der Zeit der Schriftgelehrten gesprochen, dieser Begriff ist jedoch ungenau, da sich die Bibelexegeten, Schriftgelehrten, von den Weisen unterschieden. Auch ist nicht klar, ob das einzelne Gesetz wirklich Resultat der Interpretation war oder ob nicht umgekehrt zuerst das Gesetz existierte und dann dieses nachträglich legitimiert wurde. Über diese frühe Zeit ist wenig bekannt. Nur soviel ist deutlich, dass es nie eine einheitliche Halacha gegeben hat sondern, dass sich die Halacha in den verschiedenen historischen Quellen unterscheiden. Besondere Spannungen gab s zwischen den Saduzäern und den Pharisäern. Die Saduzäer wollten die Doktrin des mündlichen Rechts nicht akzeptieren und vor allem die Thoraauslegung nicht nur einzelnen privilegierten Schichten vorbehalten. Aber auch unter den Pharisäern selbst gab es rivalisierende Schulen. Ein Beispiel bilden die beiden pharisäischen Schulen von Hille und Shammai. Ihre unterschiedlichen Gesetzesinterpretationen sollen daher rühren, dass sie für verschiedene soziale Klassen Recht entschieden. Die Schule Shammai vertrat der Oberschicht und die Schule des Hillel die unteren Schichten.
· Die einzelnen Gesetzeswerke
Das Bundesbuch
Das Bundesbuch enthält neben kultischen Vorschriften vor allem privatrechtliche Regelungen. Über Sklavenrecht, Schutz des Lebens und des Eigentums, dazu kommen einige humanitäre Vorschriften wie Schutz der Fremden und Hilfsbedürftigen, Wucherverbot, Sabbat und Sabbatjahr.
Das Recht des Bundesbuches ist auf die Verhältnisse eines bereits sesshaft gewordenen Volkes zugeschnitten. Getreidebau und Rinderzucht auch Öl und Weinbau werden vorausgesetzt. Darlehen werden in Geld gewährt, Schadenersatz unter Umständen in Geld erstattet. Die Bestimmungen über den Schutz des Eigentums haben hauptsächlich bäuerliche Verhältnisse im Auge, Handel und Verkehr treten hingegen noch nicht hervor. Bezeichnend für das Bundesbuch sind die sozialen Schutzgesetze. Der Kultus spielt keine überragende Bedeutung. Es wird angenommen, dass das Bundesbuch in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts entstanden ist.
Das deuteronomische Gesetzesbuch
Unterscheidet sich von dem Bundesbuch nur durch seine Form, da es sich in Form einer Predigt als Reden Moses an das Volk wendet.. Dementsprechend treten in ihm neben die eigentlichen Gesetze allgemeine Einleitungen und Ermahnungen.. Die Sozialgesetzgebungen werden teilweise erweitert. Hinzu tritt ein System von Sozialabgaben und auch Milderungen im Strafrecht wie zum Beispiel die Begrenzung der Prügelstrafe.
Textbeispiele:
Deuteronomium 15. Kapitel
12-18
Wenn sich dir verkauft, dein Bruder, der Ibri oder die Ebräerin, so soll er bei dir sechs Jahre dienen, und im siebenten Jahr entlasse ihn frei von Dir.
Und wenn du ihn frei lässt , so entlasse ihn nicht leer.
Aufladen sollst du ihm von deinen Schafen und von deiner tenne und von deinem Kelter; womit dich gesegnet der Ewige dein Gott, sollst du hm geben.
Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich mag nicht von dir gehen,...und er soll dir ein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd tue also.
Deuteromomium 24. Kapitel
6, 10-13
Man soll nicht pfänden Mühle und Mühlstein..
Wenn du deinem nächsten irgend ein Darlehen leihest, so sollst du nicht in sein Haus kommen, um ihm ein Pfand abzupfänden
Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen, soll das Pfand zu dir herausbringen auf die Straße.
Und wenn er ein armer Mann ist so sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande.
Zurückgeben musst du ihm das Pfand mit Sonnenuntergang, dass er sich hinlege mit seinem Pfand.
23.Kapitel
20,
Du sollst nicht nehmen von deinem Bruder Zins an Geld, Zins an Speisen, Zins an irgend einer Sache, die verzinst werden kann.
24. Kapitel
14
Du sollst nicht den Lohn vorenthalten deinem Mietling, einem Armen und Dürftigen von deinen Brüdern oder deinem Fremdling
14. Kapitel
28,29
Nach Verlauf dreier Jahre musst du ausscheiden alle Zehnten deines Ertrages in diesem Jahr,, und es liegen lassen in deinen Toren.
Dann soll kommen der Levi, denn er hat keinen Anteil und keinen Besitz mit dir , und der Fremdling und die Waise und die Witwe, dass sie essen und satt werden, auf dass dich segne der Ewige dein Gott in allem werke deiner Hände das du tust.
Das Heiligkeitsgesetz
Es ist entstanden nach der Vertreibung aus Israel und in seiner Sozialgesetzgebung stark beeinflusst vom Deuteronomium.
So das Verbot des Wuchers die Bestimmungen zugunsten der Schutzbedürftigen, zB der Tagelöhner und Fremdlinge und vor allem die Jobelgesetzgebung, eine Umarbeitung der älteren Sklaven und Schemittagesetze. Neu ist die Bestimmung über die Unverkäuflichkeit des Grundbesitzes. Grundstücke dürfen nur bis zum Jobeljahr verpachtet werden. Das fünfzigste Jahr soll ein Jahr der Befreiung sein.. Ob es sich nur um eine soziale Utopie handelt ist schwer zu sagen, auffällig ist, dass seit der deuteronomischen Gesetzgebung die Freilassung der Sklaven die Bodenumverteilung von entscheidender Bedeutung sind. Es ist möglich, dass nach der Zerstörung Jerusalems und der Wegführung der besitzenden Schichten von den zurückgebliebenen Armen des Landes eine Agrarreform durchgeführt worden ist.
Textbeispiele:
Levitikus 25. Kapitel
36,37
Nimm von ihm nicht Zins und Wucher, und fürchte ich dich vor deinem Gott, dass dein Bruder lebe bei dir.
Dein Geld gib ihm nicht um Zins, und um Wucher gib ihm nicht deine Speise
Levitikus 19. Kapitel
9,10, 13,33
Und wenn ihr erntet in eurem Lande, so sollst du nicht ganz abernten das ende deines Feldes, und nicht die Nachlese bei deiner Ernte nicht aufklauben.
Und in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen und den Abfall in deinem Weinberg nicht aufklauben: dm Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen. Ich bin der Ewige euer Gott.
Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und nicht berauben, behalte nicht den Arbeitslohn des
Mietlings bei dir bis an den Morgen
Und wenn bei dir weilet ein Fremdling in eurem Lande, sollt ihr ihn nicht drücken.
Levitikus 25. Kapitel
10
Und heiligt das fünfzigste Jahr, dass ihr Freiheit ausrufet durch das Land all seinen Bewohnern .ein Jobel soll dasselbe euch sein, dass ihr zurückehrt jeglicher zu seinem besitz und jeglicher zu seinem Geschlecht zurückehre.
Die Gesetze im Priesterkodex.
Der Priesterkodex befasst sich hauptsächlich mit kultischen Fragen , da es mehr um die Vorstellungen einer religiösen Gemeinde geht als um die einer weltlichen und politischen Gemeinschaft. Rechtliche Bestimmungen werden nur getroffen in bezug auf das Erbrecht, über die Verteilung des Landes über Mord und Totschlag und das Verfahren gegen die der Untreue beschuldigten Ehefrau.
Im Vergleich mit den altorientalischen Gesetzen tritt die Besonderheit der biblischen Gesetze besonders hervor. Während es sich dort hauptsächlich um das bürgerliche und Strafrecht, um den Schutz von Leben und Besitz sowie um die Bestrafung von Raub, Mord, Diebstahl usw. handelt, ist die Gesetzgebung der Bibel in der Hauptsache sozial und sorgt in erster Linie für den Schutz der Besitzlosen, Schwachen und Bedrückten wie der fremden Tagelöhner, Waisen und so weiter. In der Bibel finden sich zum Beispiel Bestimmungen über den Schuldnerschutz jedoch keine zum Schutz der Gläubiger. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit dem Sklavenrecht.
· Rechtliche Institutionen
Ursprünglich gab es keine Gerichte nur ad hoc Tribunale. Gesetze wurden durch Selbsthilfe durchgesetzt.. Ein Haushaltsvorstand hatte die Rechtsmacht über die Mitglieder seines Haushalts. Vor den Toren der Stadt trafen sich die ältesten um zu Gericht zu sitzen.
Es ist umstritten, ob die Gesetze die angeblich in der Wüste gefasst wurden tatsächlich damals entstanden sind, oder nur einer Rückdatierung unterlagen.
Während der Monarchie war der König Oberhaupt des Rechtssystems, aber es gab wohl auch einen Körper aus Gerichten unter ihm und zwar einerseits die lokalen Gerichte der ältesten und andererseits Gerichte von Staatsbeamten.. Es gab keine Legislatur im modernen Sinn, sondern der König verfasste Dekrete und Urteilte.
Als Israel zur persischen Provinz wurde, wurde Ezra von den Herrschern nach Israel entsandt um Richter einzusetzen und er las dem Volk aus der Torah und ihren Interpretationen vor.
Rechtsquelle in der postbiblischen Periode waren die fünf ersten Bücher der Bibel die Torah. Hauptquelle war jedoch die Tradition, Präzedenzfälle und königliche Erlass.
Die tanaitische Periode
In der tanaitischen Periode des ersten und zweiten Jahrhunderts begann ein neuer Diskussionsprozess zwischen den verschiedenen Rabbinen , den Tannaim. Am Ende des zweiten Jahrhunderts wurde die Mishnah von Judah ha Nasi kompiliert, als getreue Wiedergabe aller rechtlichen Entscheidungen und Diskussionen der Tannaim.
Ursprünglich war es verboten, das Gesetz nieder zu schreiben, sie durften nur mündlich überliefert werden.. Dies ist auch die Bedeutung des Wortes tanna, es bedeutet: jemand der rezitiert. Nach der Zerstörung der Tempel mussten die Lehren jedoch gesammelt und zusammengefasst werden.. Warum ursprünglich das Schriftverbot herrschte ist unklar, möglicher Weise um sich von andren religiösen Gruppen abzugrenzen, oder um den Gedanken einer unanhängigen Rechtsschöpfung zu bannen. In den Akademien gab es keine Bücher, denn das Mündliche könne angeblich nicht im Schriftlichen ausgedrückt werden. Und wenn man mit Bücher schreiben beginnt gibt es kein Ende. Dieser Gedanke tritt auch in verschiedenen andern Kulturen auf, z.B. der frühen griechischen und der chinesischen Kultur.
Vielleicht sollte auch das Wissen in den Akademien gehalten werden. Jedes neue Mitglied das in eine Akademie eintreten wollte, musste eine Überlieferung mitbringen. Da auch im Prozess das Prinzip der Mündlichkeit galt und der neue Scholar seine Lehrmeinung verteidigen musste, ergab sich somit eine Parallele
Die Halakoth wurden in Akademien von den Tannaim vor den versammelten Gelehrten vorgetragen. Die anderen Gelehrten erklärten dem Vortragenden dann die ihnen überlieferten Lehrmeinungen und er nahm diejenige Meinung die ihm am einsichtigsten erschien in seine geschriebene Mishnah auf.. So kamen neue Interpretationen zu den alten hinzu. Die neuen Zugaben zu der Mishnah wurden veröffentlicht und Genossen die Autorität des Weisen auf den sie zurück ging..
· Rechtsquellen
Die Quellen des tanaitischen Rechts sind Midrash, Minhag, Takkanah und Horaah.
Midrash
Die Midrash ist die Hauptquelle der tanaitischen Rechtsnormen. Die Midrash basiert unmittelbar auf der Schrift.
Sie ist Interpretation und Darlegung der Schrift.. Es ist nicht ganz klar, welche exegetischen Prinzipien angewandt wurden. Ein Beispiel gibt Hillel der Ältere
1. Schlussfolgerung aus gleichem Wortlaut
2. Anwendung von allgemeinen Prinzipien
3. Schlussfolgerung aus der Beziehung verschiedener Passagen zueinander
4. Schlussfolgerung aus ähnlichen Fällen und
5. Schlussfolgerung aus dem Kontext
Minhag
Takkanah
Takkanah sind Gesetze die von den Weisen verabschiedet wurden, weil man eine soziale Notwendigkeit für sie sah. Diese Verordnungen konnten sogar einem bestehenden durch die Schrift abgesicherten Gesetz widersprechen.
Horaah
Horahh ist die rechtliche Quelle für die Gesetze die das hohe Gericht selbst verabschiedete, entweder als Resultat eines konkreten Rechtstreits oder von juristischen Lehren. Nur ein anderes Gericht konnte diese Rechtsetzung umwerfen und auch nur unter sehr beschränkten Bedingungen.
Um diesen Gesetzen zur Durchsetzung zu verhelfen mussten besondere „ Strafen“ verhängt werden, weil das in ihnen Verbotene eigentlich nach dem Torahgesetz erlaubt war.
· Die einzelnen Gesetzeswerke
Die Mishnah
Die Einteilung der Mishnah
1. erste Ordnung, Agrarrecht
2. zweite Ordnung, religiöse Feste
3. dritte Ordnung, Recht der Frau, hauptsächlich Familienrecht
4. vierte Ordnung, Schadenersatz, Zivilrecht, Strafrecht und Prozessrecht
5. fünfte Ordnung, kultisches Recht
6. sechste Ordnung, kultisches Recht
Pea
Schebiit
Maaserot
Die dritte Ordnung Recht der Frau
Jebanot
Ketubbot
Sota
Gittin
Quidduschin
Die vierte Ordnung Zivil- und Strafrecht
Baba Qamma
Bab Metisa
Sanhedrin
Makkot
Scheubuot
Abot
Horajot
Die Tosefta
Die Tostefta ist das zweite Gesetzesbuch der tanaitischen Periode. Es ergänzt die Mishnah und ist quasi ein Kommentar zu ihr.
Midrashe halakah.
Ursprünglich meint Midrash eine Reihe von Methoden der biblischen Textinterpretation. Diese wurden mit der Zeit auch schriftlich festgehalten. Die midrash halakah sind Sammlungen biblischer Textexegese.
Mishnah und Midrash unterscheiden sich hauptsachlich durch ihre sprachliche Form..
Es scheint so zu sein, dass die halachische midrashim im Land Israel kompiliert wurden nach der Kompilation der Mishnah, da sie diese öfters zitiert. Die Midrashim spiegelt auch die Beziehungen zu anderen Regierungen wieder.
· Rechtliche Institutionen
Die rechtlichen Institutionen waren in der tanaitischen Periode größeren Veränderungen unterworfen waren auf Grund der politischen und sozialen Umwälzungen. Es gibt wenig Material, dass die innere Struktur der rechtlichen Institutionen erläutern könnte. Deutlich ist nur, dass die Weisen, die die Ämter inne hatten, eine Prüfung ablegen mussten. Wenn sie diese Prüfung abgelegt hatten, waren sie zu Rechtsgelehrte ordiniert und damit berechtigt sowohl Gerichten vor zu sitzen als auch Recht zu lehren. . Dieser Vorgang bzw. diese Auszeichnung nannte sich Semicha.
Es gab ein Netzwerk von rabbinischen Gerichten mit einem höchsten Gericht an der Spitze. Die Gerichte waren je nach ihrem Rang mit unterschiedlich vielen Richtern besetzt. Auf lokaler Ebene drei Richter, auf Bezirkseben zwanzig Richter und auf der nationalen Ebene siebzig Richter. Die Richter der höheren Gerichte waren Richter die vorher den unteren Gerichten vorgestanden hatten.
Die amoreische Periode
Die Mishnah wurde zu einem heiligen Text wie die Bibel. Und es beginnt der zweite Verarbeitungsprozess. Die Amoraim diskutierten und kommentierten die Tannaim, daraus entstanden der babylonische Talmud und der jerusalemer Talmud.
In Babylon waren die Vorbedingungen für die Entstehung des Talmuds besonders günstig. Es herrschte Autonomie in Gericht, Polizei und Verwaltung. Gleichzeitig wurde es wegen der großen Beamtenschaft, die die Halacha beherrschen mussten erforderlich, diese auf Hochschulen zu erlernen.
Der Talmud ist die abschließende Kompilation der Halacha und besitzt unbedingte Autorität.
Der babylonisch Talmud wurde der bedeutendere Kodex, da er weiter entwickelt ist und verständlicher ist. Außerdem ist er das jünger Werk und geht diesem auch deshalb vor.
Obwohl der Talmud abgeschlossen war, konnten noch weitere Rechtsprechungen in die Halacha aufgenommen werden als Takkanah .
Politischer und rechtlicher Hintergrund.
In beiden Ländern spielte sich das jüdische Leben unter fremder Vorherrschaft ab. Trotz der Wirren war es ein geistig sehr produktive Zeit.
Der Patriarch war fremdeingesetzt, konnte jedoch Vorrechte einräumen, hatte die exekutive Gewalt und war auch selbst einer der Weisen. Eine der bedeutendsten Befugnisse des Patriarchen war es, Richter einzusetzen.
Die beiden Talmudin
Die Talmudweisen Amoraim, von dem hebräischen Wort für sagen abgeleitet, schufen die beiden Talmudin. Obwohl diese Werke selbst überliefert sind, ist nichts über ihre Genese bekannt.
Die Talmudin geben hauptsächlich die Mishnah wieder, aber auch andere frühe tanaitischen Quellen.. Die Interpretation der Mishnah nennt sich Gemara. Der Talmud kombiniert die Mishnah mit der Gemara. Der jerusalemer Talmud ist unvollständig. Der babylonische gilt als vollständig auch wenn er nicht alle Kapitel der Mishnah wieder gibt..
Die beiden Talmudin sind nicht homogen. Jeder Talmudabschnitt ist als eigenständiges Werk zu betrachten und sie fügen sich auch nicht nahtlos aneinander. Es gibt oftmals Widersprüche. Man nimmt an, dass sie auf verschiedene Akademien zurückzuführen sind.
Wann genau der babylonische Talmud entstanden ist lässt sich nicht genau sagen, es gibt verschiedene Ansichten zum Entstehungszeitpunkt.
Die rechtliche Bedeutung des Talmud
Fraglich ist, ob der Talmud selbst ein Gesetzeskodex sein sollte, oder ob er lediglich ein Kommentar zu dem eigentlichen Gesetzt der Mishnah sein sollte. Es ist anzunehmen, dass der Talmud selbst die Rolle eines selbständigen Gesetzeswerk spielen sollte.
Die späte Periode
Die Geonim führten die Redaktionsarbeit ihrer Vorgänger weiter. Sie fügten dabei dem vorhandenen Material jedoch wenig hinzu, sondern arbeiteten es lediglich sorgsam auf. Im Mittelalteer gab es verschiedene Halacha Lehrer, und zwar die Mefraeshim Kommentatoren und Posekim Richter.
Es entstehen neue Einzelhalacha, die von Zentralbehörden von Lehrkörpern und Vorsitzenden von Schulen geschaffen werden.. Ferner entstehen die ersten Kompendien. Es entstehen auch erstmals abstrakte Arbeiten als Talmudeinleitungen.
Wichtigste Werk ist dabei die Mishneh Torah von Maimonides.
Sie umfasst 14 Bücher und gliedert den Talmud systematisch durch.
Im Mittelalter kommt diesem entscheidenden Werk nicht mehr viel hinzu. Nur in der Türkei kommt es noch einmal zu einer zweiten großen Kodifikation dem Schulchan Aruch
Überblick
Aus dem oben ausgeführten ergibt sich folgender Schachtelaufbau:
Torah
Mishnah
Tosefta
Talmud
Mishne Torah
Die Bedeutung der Halacha
Die Bedeutung der Halacha für das moderne Judentum ist unterschiedlich. Orthodoxes und reformiertes Judentum unterscheiden sich durch ihre Haltung zur Halacha . Erste empfinden die Halacha als absolut bindend , letztere lehnt diese absolute Wirkung der Halacha ab und betrachtet sich jeweils nur als rechtlichen Anhaltspunkt.
Die besonderen Stärken der Halacha machen auch ihre Schwächen aus. Zwar war die Halacha durch ihre religiöse Motivation stärker in das Leben des jüdischen Volkes eingebunden und konnte daher länger überdauern, dies bringt jedoch auch rechtliche Probleme mit sich. Da die Tora als ewig gültig und unabänderlich erachtet wurde, musste sie oftmals bedenklich umgedeutet werden und auch die späteren Gesetze mussten als Erklärung des Toragesetzes als ewig gültig angesehen werden.
Die Halacha heute
Mit der Entstehung des modernen Isreal gab es erstmals wieder eine israelische Nation. Und es stellt sich demnach die Frage nach dem Rechtssystem, das in diesem Staat herrscht.
Zur Zeit der Gründung Palästinas war die politische und damit rechtliche Landschaft durch moslemische und andere Religionsgruppen und die englische Mandatsregierung geprägt.
Die damaligen Einwanderer kannten die Halacha als traditionelles Recht nicht mehr, sondern ihre Vorstellungen waren von dem Vorbild west-europäischer Demokratien geprägt. Das Konzept, das dem heutigen Israel zugrunde liegt, ist das eines Staates von Menschen für Menschen.
Aber es bestand für die Einwanderer keine Möglichkeit, ein eigenes Rechtssystem zu etablieren, sondern sie mussten die staatlichen Institutionen und das Rechtssystem der englischen Mandatsregierung übernehmen. In dieses System waren auch starke regional arabische Einflüsse aufgenommen worden.
Inzwischen ist im Wege israelischer Legislatur bereits größtenteils ein wieder einheitliches Rechtssystem gewachsen.
Interessant ist die Frage, von welchen rechtlichen Wertungen diese Legislatur sich hat leiten lassen, bzw. inwieweit halachische Rechtsvorstellung in das neue Recht eingeflossen sind.
Das halachische Recht des Altertums baut auf einen theokratisch geführten Agrarstaat auf. Es ist nicht zugeschnitten auf die rechtlichen Probleme eines modernen demokratischen Industriestaat.
Es gelten zwei Grundprinzipien, einerseits die Trennung von Staat und Religion und andererseits das Mandatssystem, das heißt die Selbstverwaltung der religiösen Gemeinschaften. In Israel verwalten sich die verschiedenen Religionsgemeinschaften selbst und nehmen dabei hoheitliche Aufgaben war. Rabbinische Gerichte teilen sich die judikative Gewalt mit den staatlichen Gerichten. Ihre Rechtshoheit beschränkt sich allerdings auf das religiöse Recht. Allerdings treten Probleme auf, wenn dieses sich auf das bürgerliche Leben auswirkt. Besonders betroffen ist das Personen-, Familien- und Erbrecht. Hier gibt es oftmals Diskrepanzen zwischen jüdischen Rechtsvorstellungen und den staatlichen Vorgaben, vor allem betreffend der Unterhaltsregelung, des zulässigen Eheschließungsalters aber auch der Eheschließung in Mischehen und der Abstammung der Kinder aus Mischehen. Teilweise wird versucht, eine flexible Regelung dadurch zu finden, dass eine konkurrierende Zuständigkeit der Gerichte angenommen. Der Kläger hat dabei das Recht den Rechtsweg zu wählen.
Eine befriedigende rechtliche Lösung des Spannungsverhältnis zwischen dem jüdisch-religiösen und dem weltlich-staatlichen Recht bleibt eine schwierige Aufgabe, sowohl der Legislative als auch der Judikative in Israel.
Semret Meyer